Eintrittskarten können derzeit ausschließlich online erworben werden. Informationen dazu finden Sie unter:
EXPO2025 Digital Ticket | 2025 Japan International Expo Association
Für den österreichischen Pavillon sind keine weiteren Eintrittskarten erforderlich.
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EXPO2025 Digital Ticket | 2025 Japan International Expo Association
Für den österreichischen Pavillon sind keine weiteren Eintrittskarten erforderlich.
Die Expo findet vom 13. April 2025 bis 13. Oktober 2025 statt und hat täglich geöffnet.
Montag bis Freitag 9 bis 22 Uhr
Österreich-Pavillon: täglich von 10 bis 21:00 Uhr
Die Expo findet vom 13. April 2025 bis 13. Oktober 2025 statt und hat täglich geöffnet.
Montag bis Freitag 9 bis 22 Uhr
Österreich-Pavillon: täglich von 10 bis 21:00 Uhr
Die Expo wird auf Yumeshima stattfinden, einer künstlichen Insel im Westen von Osaka.
Mit einer Fläche von 1,55 km² wird der Veranstaltungsort in seiner Mitte einen Pavillonbereich haben, Wasser im südlichen Teil und Grünflächen im westlichen Teil.
Der österreichische Pavillon befindet sich in der „Empowering Lives“ Zone.
Expo Site Information | Expo 2025 Osaka, Kansai, Japan Official Website
Die Expo wird auf Yumeshima stattfinden, einer künstlichen Insel im Westen von Osaka.
Mit einer Fläche von 1,55 km² wird der Veranstaltungsort in seiner Mitte einen Pavillonbereich haben, Wasser im südlichen Teil und Grünflächen im westlichen Teil.
Der österreichische Pavillon befindet sich in der „Empowering Lives“ Zone.
Expo Site Information | Expo 2025 Osaka, Kansai, Japan Official Website
Notwendig ist ein Reisepass, der für die Dauer des Aufenthaltes gültig ist.
Österreichische StaatsbürgerInnen dürfen sich sichtvermerkfrei sechs Monate durchgehend ohne Erwerbsausübung in Japan aufhalten. Ab dem 3. Monat muss jedoch rechtzeitig eine Verlängerung bei der zuständigen Japanischen Immigrationsbehörde beantragt werden.
(Stand: Jänner 2024, Quelle BMEIA).
Notwendig ist ein Reisepass, der für die Dauer des Aufenthaltes gültig ist.
Österreichische StaatsbürgerInnen dürfen sich sichtvermerkfrei sechs Monate durchgehend ohne Erwerbsausübung in Japan aufhalten. Ab dem 3. Monat muss jedoch rechtzeitig eine Verlängerung bei der zuständigen Japanischen Immigrationsbehörde beantragt werden.
(Stand: Jänner 2024, Quelle BMEIA).
Informationen zur Ein- und Ausreise, sowie aktuellen Ereignissen finden Sie hier:
Japan – BMEIA - Außenministerium Österreich
Informationen zur Ein- und Ausreise, sowie aktuellen Ereignissen finden Sie hier:
Japan – BMEIA - Außenministerium Österreich